Ergänzungen zu den Allgemeinen Anmeldebedingungen und dem Datenschutz:
Der BSV plant für die praktische Aus- und Fortbildung auf Schnee mit der 3G-Regel (Stand 27.09.2021). Teilnehmen können nur Personen, die
sind. Alle Nachweise müssen, zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument, mitgeführt werden (elektronisch oder schriftlich). Die Nachweise von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden entsprechend der örtlichen Vorgaben überprüft. Sie sind auf Verlangen den Ausbilderinnen und Ausbildern vorzuzeigen.
Für die organisatorischen Rahmenbedingungen (z.B. Hotelbuchungen, gemeinsame An- und Abreise) sind der BSV und die jeweiligen, ausrichtenden regionalen Skiverbände zuständig. Für die Organisation und Durchführung der zur Verfügung gestellten Leistungen können die Skiverbände die 2G-Regel anwenden und die Leistungen nur geimpften und genesenen Personen anbieten. In diesem Falle müssen Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, die organisatorischen Rahmenbedingungen selbst herstellen, um an der praktischen Ausbildung teilnehmen zu können. Der Skiverband Inngau wird an der 3G-Regel festhalten.
Es gelten für alle Teilnehmenden die aktuellen und vor Ort gültigen Verhaltens- und Hygieneregeln, die Maskenpflicht, Mindestabstände und weiteren Regelungen. Weiteres können spezifizierte Hygienekonzepte des BSV, der regionalen Skiverbände sowie der Liftbetreiber und Beherbergungsbetriebe genauer festlegen. Die Hygienekonzepte werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit weiteren Informationen vor Lehrgangsbeginn zur Verfügung gestellt. Alle den BSV betreffenden Regelungen sind weiterhin im Internet unter www.bsv-ski.de/coronavirus zu finden.
Um das Aufeinandertreffen von zu vielen Personen gleichzeitig zu verhindern, wird das Programm der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Teilnahmebedingungen, der Hygienekonzepte oder durch die Lehrgangsleiterinnen und Lehrgangsleiter an alle Teilnehmenden weitergegeben. Kurzfristige Änderungen können sich aufgrund der dynamischen Situation in der Pandemie ergeben. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind daher aufgefordert, sich im Vorfeld der Maßnahmen über die Regelungen zu informieren.
Eine Teilnahme für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Ausbilderinnen und Ausbilder ist grundsätzlich nur bei Zustimmung und Einhaltung der in den Teilnahmebedingungen und den Hygienekonzepten getroffenen Richtlinien möglich.
Eine Anreise bei Anzeichen einer Infektion ist untersagt, beim Auftreten von Symptomen während einer Aus- oder Fortbildungsmaßnahme, ist die Fortsetzung der Teilnahme an der Maßnahme untersagt!
Die getroffenen Regelungen seitens des BSV und seiner regionalen Skiverbände werden von den ehrenamtlich tätigen Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Lehrgangsleiterinnen und Lehrgangsleitern auf deren Einhaltung kontrolliert. Die Nichtbeachtung kann zum Ausschluss von der Teilnahme an einer Aus- und Fortbildungsmaßnahme führen. In diesem Fall besteht seitens der ausgeschlossenen Teilnehmerin oder Teilnehmer kein Anspruch auf Rückerstattung oder Teil-Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen oder Zahlungsforderungen. Der BSV, die regionalen Skiverbände sowie die Ausbilderinnen und Ausbilder haften nicht für Risiken, die im Falle der Teilnahme an einer Aus- und Fortbildungsmaßnahme, z.B. durch Nichteinhaltung von Schutz- und Hygienemaßnahmen in Bezug auf eine Erkrankung mit Covid-19 entstehen können.
Der Bayerische Skiverband e.V., als verantwortliche Stelle, erhebt, speichert, übermittelt und verändert zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Verbandes, speziell zur Organisation und Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, personenbezogene Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Lehrgangsmaßnahmen. In der Saison 2021/2022 umfassen die erhobenen, personenbezogenen Daten auch sehr sensible Bereiche wie die Nachweise einer Impfung, einer Testung oder einer Genesung in Zusammenhang mit Covid-19.
Die Übermittlung von Teilen der Daten an die jeweiligen Spitzenverbände, den Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV), den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den Deutschen Skiverband (DSV) findet nur im Rahmen der in den Satzungen der Verbände festgelegten Zwecke statt. Eine Datenübermittlung an Dritte, außerhalb der Verbände und des BLSV, DOSB und DSV, findet nicht statt.
Nach dem Abschluss einer Aus- oder Fortbildungsmaßnahme werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit ihre Speicherung nicht entsprechend organisatorischen oder sonstigen gesetzlichen Gründen vorgeschrieben ist.
Weiteres regelt die Datenschutzerklärung des Bayerischen Skiverbandes, welche unter
www.bsv-ski.de/datenschutz einsehbar ist.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer nehmen auf eigenes Risiko an den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des BSV und seiner regionalen Skiverbände teil. Der BSV und seine regionalen Skiverbände haften nicht für Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Lehrgangsmaßnahme bzw. deren Durchführung stehen, soweit sie nicht vom BSV, dem regionalen Skiverband oder seinen Leistungserbringern (Ausbilderinnen & Ausbilder) verschuldet sind. Weiterhin haften der BSV und seine regionalen Skiverbände nur für die ordnungsgemäße Durchführung der Lehrgangsmaßnahme. Eine weitergehende Haftung des BSV oder des regionalen Skiverbandes findet nicht statt. Für den Versicherungsschutz sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verantwortlich.
Allgemeine Anmeldebedingungen: Stand: September 2018
1) Anmeldung und Bestätigung
1.1) Anmeldungen zu Lehrgängen sind über die Webseite des Skiverband Inngau Lehrwesen alpin vorzunehmen.
1.2) Die Teilnehmer (evtl. der gesetzliche Vertreter) der vom Skiverband Inngau veranstalteten Lehrgangsmaßnahmen erkennen die Teilnahmebedingungen im vollen Umfang und verbindlich an.
1.3) Im Zuge der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Bestätigung der Anmeldung per Email an seine im Buchungsformular angegebene Email-Adresse.
1.4) Wenn mehrere Teilnehmer angemeldet werden so trägt auch hier der Anmelder alle Verpflichtungen für die angemeldeten Personen.
1.5) Bei jeder Maßnahme muss der Anmeldeschluss eingehalten werden, zudem kann jede Maßnahme vor Meldeschluss bereits ausgebucht sein.
1.6) Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die derzeitig gültigen Prüfungs- und Ausbildungsverordnungen an.
1.7) Bei Lehrgängen gibt es teils vorgegebene Teilnahmevoraussetzungen (Lizenz, Ausrüstung usw.). Diese sind einzuhalten und vor Lehrgangsbeginn vollständig zu erfüllen.
1.8) Der Skiverband Inngau behält sich das Recht vor, Teilnehmer von Lehrgängen auszuschließen, welche sich nicht an bestimmte sicherheitstechnische Vorschriften halten. Dies betrifft insbesondere die Kriterien Ausrüstung (Helm, LVS-Ausrüstung, etc.) und Verhalten.
2) Kosten und Zahlung
2.1) In den Lehrgangsausschreibungen werden die Kosten für die Lehrgangsdurchführung (Lehrgangsgebühr) aufgeführt. Die Lehrgangsgebühr wird im Lastschriftverfahren nach dem Lehrgang vom Skiverband Inngau - Lehrwesen alpin - eingezogen. Die im Zuge des Lehrgangs für den Teilnehmer anfallenden Nebenkosten (wie Lift und Hotel, etc.) können erst zum Zeitpunkt der Lehrgangsdurchführung abgeschätzt werden und sind daher jeweils vor Ort in bar zu entrichten.
2.2) Die Lehrgangsgebühr wird ausschließlich mit dem Lastschriftverfahren (SEPA) auf das Konto des Skiverband Inngau – Lehrwesen alpin eingezogen.
3) Rücktritt durch den Teilnehmer
3.1) Der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit vor Lehrgangsbeginn von der Anmeldung zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Bestimmung des vom Skiverband Inngau nach der Stornierung einzubehaltenden Betrages ist der Post- oder E-Maileingang der Stornierung beim für die Veranstaltung zuständigen Lehrgangsleiter.
Bei Buchung incl. Übernachtung können Stornogebühren für das Hotel in deren vorgesehenen Höhe anfallen.
3.2) Wenn der Teilnehmer ein Attest als Rücktrittsgrund vorlegen kann, so kann die vollständige Lehrgangsgebühr zurücküberwiesen werden. Der Skiverband Inngau behält sich jedoch vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
3.3) Der Teilnehmer erhält per Email eine Bestätigung über die Lehrgangsgebühr.
4) Rücktritt durch den Skiverband Inngau
4.1) Der Skiverband Inngau kann einen Lehrgang jederzeit absagen, sollten:
4.1.1) die Witterungsverhältnisse so schlecht sein, dass eine reguläre Lehrgangsdurchführung nicht möglich ist;
4.1.2) die Durchführung des Lehrgangs für den Skiverband Inngau nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle einer Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Obergrenze, bezogen auf den Lehrgang, bedeuten würde.
4.2) Für des Fall, dass die Absage durch den Skiverband Inngau erfolgt, werden die Lehrgangsgebühren in vollem Umfang zurückerstattet.
5) Teilnahmebestätigung
5.1) Am Ende eines Lehrgangs kann auf Wunsch des Teilnehmers eine Lehrgangsteilnahmebestätigung ausgestellt werden.
5.2) Bei Ausbildungslehrgängen wird eine Bestätigung der Teilnahme ausgestellt. Zudem erhalten Teilnehmer an Prüfungslehrgängen ein Prüfungszeugnis, welches als Bestätigung der Teilnahme gilt.
5.3) Bei Fortbildungs- und Prüfungslehrgängen werden die Daten der Teilnehmer automatisch durch den SV Inngau an den BSV sowie an den DSV-Cardservice übermittelt.
6) Leistungs- und Preisänderungen
Preisänderungen betreffen hauptsächlich Hotel und Liftkosten, welche sich saisonal ändern können. In Ausnahmefällen können jedoch auch die Lehrgangsgebühren dadurch betroffen sein.
7) Haftungsausschluss
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko am Lehrgang teil. Der Skiverband Inngau haftet nicht für Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Lehrgang bzw. dessen Durchführung stehen, soweit sie nicht vom Skiverband Inngau oder seinen Leistungsträgern verschuldet sind. Weiterhin haftet der Skiverband Inngau nur für die ordnungsgemäße Durchführung des Lehrgangs. Eine weitergehende Haftung des Skiverband Inngau findet nicht statt. Für einen ausreichenden Versicherungsschutz ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
8) Foto- und Filmaufnahmen
Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass Fotos vom Teilnehmer, die im Zusammenhang mit der gebuchten Lehrgangsmaßnahme stehen im Internet, Printmedien usw. veröffentlicht werden dürfen. Ebenso dürfen personenbezogene Daten (wie Vorname, Nachname, PLZ, Wohnort, E-Mailadresse). vor Lehrgangsbeginn an weitere Lehrgangsteilnehmer weitergegeben werden, damit die Bildung von Fahrgemeinschaften realisiert werden kann.
9) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte ein Teil der Teilnahmebedingungen – gleichgültig aus welchem Grund – unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
10) Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist Rosenheim
1. Information über die Erhebung personenbezogener Daten und Anbieterkennzeichnung
(1) Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung dieser Website. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Dich persönlich beziehbar sind, also z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Nutzerverhalten.
(2) Diensteanbieter gem. § 13 Telemediengesetz (TMG) und verantwortliche Stelle gem. § 3 Abs. 7 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist der Bayerische Skiverband e.V in Kooperation mit dem Skiverband Inngau e. V.
2. Rechte auf Auskunft und Widerruf
(1) Du hast jederzeit das Recht auf Auskunft über deine bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten, sowie zu deren Herkunft, Empfängern oder Kategorien von Empfängern, an welche diese Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung. Des Weiteren hast du das Recht auf Löschung, Sperrung oder Berichtigung deiner personenbezogenen Daten.
(2) Wenn Du eine Einwilligung zur Nutzung von Daten erteilt hast, kannst Du diese jederzeit schriftlich widerrufen.
(3) Alle Informationswünsche, Auskunftsanfragen oder Widersprüche zur Datenverarbeitung richtest Du bitte per E-Mail an donpedro.peter@googlemail.com
3. Datensicherheit
Wir unterhalten aktuelle technische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, insbesondere zum Schutz Deiner personenbezogenen Daten vor Gefahren bei Datenübertragungen sowie vor Kenntniserlangung durch Dritte. Diese werden dem aktuellen Stand der Technik entsprechend jeweils angepasst.
4. Erhebung personenbezogener Daten bei informatorischer Nutzung
(1) Bei bloß informatorischer Nutzung der Website, also wenn Du Dich nicht zur Nutzung der Website anmeldest, registrierst oder uns sonst Informationen übermittelst, erheben wir keine personenbezogenen Daten, mit Ausnahme der Daten, die Dein Browser übermittelt, um Dir den Besuch der Website zu ermöglichen. Diese sind:
(2) Weiterhin werden bei Nutzung der Website Cookies auf Deinem Rechner gespeichert. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Deiner Festplatte dem von Dir verwendeten Browser zugeordnet gespeichert werden und durch welche der Stelle, die den Cookie setzt (in diesem Fall also uns), bestimmte Informationen zufließen. Cookies können keine Programme ausführen oder Viren auf Deinen Computer übertragen. Sie dienen dazu, das Internetangebot insgesamt nutzerfreundlicher und effektiver zu machen.
5. Erhebung personenbezogener Daten bei Kontaktaufnahme
Bei der Kontaktaufnahme (zum Beispiel per Lehrgangsbuchung, Kontaktformular oder E-Mail) werden Deine gemachten Angaben zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, für den Zeitraum der Bearbeitung gespeichert.
6. Erhebung personenbezogener Daten bei Registrierung und Anmeldung zu Veranstaltungen
(1) Die im Rahmen der Registrierung eingegebenen Daten werden für die Zwecke der Nutzung des Angebotes verwendet. In diesem Zusammenhang kannst Du über veranstaltungs- oder registrierungsrelevante Informationen, wie Änderungen oder technische Umstände per E-Mail informiert werden. Die erhobenen Daten sind aus der Eingabemaske im Rahmen der Registrierung und Anmeldung zu einer Veranstaltung ersichtlich. Dazu gehören:
Wenn Du Dich für eine Veranstaltung anmeldest, erheben und speichern wir Deine persönlichen Daten, soweit es für die Durchführung der Veranstaltung notwendig ist. Dazu kann es erforderlich sein, Deine persönlichen Daten an Erbringer von Nebenleistungen im Rahmen dieser Veranstaltung (z. B. Beherbergungsbetriebe) weiterzugeben. Im Rahmen der Teilnahme an Veranstaltungen werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem Lizenzmanagement an übergeordnete Verbände – insbesondere an den Bayerischen Skiverband e. V., an den Deutschen Skiverband e. V. und an den Bayerischen Landessportverband e. V. und an den Deutschen Olympischen Sportbund– weitergegeben.
Persönliche Daten wie z.B. Bankdaten werden zum Zwecke der Abrechnung von Lehrgangsmaßnahmen erhoben und im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Fristen durch HGB und AO gespeichert.
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