Terminkalender 2023 - 24.pdf
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Fortbildungspflicht - NEU.pdf
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Ausbildungsverlauf zur Grundstufe
Ablauf der GSAusbildung (Homepage).ppt
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Ab hier nach oben beginnt die Saison 2023 - 24

Neuerliche Ergänzung zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen
Corona-Regelungen in der Saison 2021/2022
Stand 09.11.2021 bedeutet das, dass die 2G-Regel in Österreich und in Bayern angewendet werden muss. Teilnehmen können nur Personen, die

- Geimpft (Seit der finalen Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein) oder

- Genesen (Mit Nachweis über einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und   maximal 6 Monate zurückliegt)

sind. Alle Nachweise müssen, zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument, mitgeführt werden (elektronisch oder schriftlich). Die Nachweise von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden entsprechend der örtlichen Vorgaben überprüft. Sie sind auf Verlangen den Ausbilderinnen und Ausbildern vorzuzeigen.

 

Für die organisatorischen Rahmenbedingungen (z.B. Hotelbuchungen, gemeinsame An- und Abreise) sind der BSV und die jeweiligen, ausrichtenden regionalen Skiverbände zuständig. Für die Organisation und Durchführung der zur Verfügung gestellten Leistungen können die Skiverbände die 2G-Regel anwenden und die Leistungen nur geimpften und genesenen Personen anbieten.

 

Es gelten für alle Teilnehmenden die aktuellen und vor Ort gültigen Verhaltens- und Hygieneregeln, die Maskenpflicht, Mindestabstände und weiteren Regelungen. Weiteres können spezifizierte Hygienekonzepte des BSV, der regionalen Skiverbände sowie der Liftbetreiber und Beherbergungsbetriebe genauer festlegen. Die Hygienekonzepte werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit weiteren Informationen vor Lehrgangsbeginn zur Verfügung gestellt. Alle den BSV betreffenden Regelungen sind weiterhin im Internet unter www.bsv-ski.de/coronavirus zu finden.

 

Um das Aufeinandertreffen von zu vielen Personen gleichzeitig zu verhindern, wird das Programm der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Teilnahmebedingungen, der Hygienekonzepte oder durch die Lehrgangsleiterinnen und Lehrgangsleiter an alle Teilnehmenden weitergegeben. Kurzfristige Änderungen können sich aufgrund der dynamischen Situation in der Pandemie ergeben. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind daher aufgefordert, sich im Vorfeld der Maßnahmen über die Regelungen zu informieren.

 

Eine Teilnahme für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Ausbilderinnen und Ausbilder ist grundsätzlich nur bei Zustimmung und Einhaltung der in den Teilnahmebedingungen und den Hygienekonzepten getroffenen Richtlinien möglich.

 

Eine Anreise bei Anzeichen einer Infektion ist untersagt, beim Auftreten von Symptomen während einer Aus- oder Fortbildungsmaßnahme, ist die Fortsetzung der Teilnahme an der Maßnahme untersagt!

 

Die getroffenen Regelungen seitens des BSV und seiner regionalen Skiverbände werden von den ehrenamtlich tätigen Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Lehrgangsleiterinnen und Lehrgangsleitern auf deren Einhaltung kontrolliert. Die Nichtbeachtung kann zum Ausschluss von der Teilnahme an einer Aus- und Fortbildungsmaßnahme führen. In diesem Fall besteht seitens der ausgeschlossenen Teilnehmerin oder Teilnehmer kein Anspruch auf Rückerstattung oder Teil-Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen oder Zahlungsforderungen. Der BSV, die regionalen Skiverbände sowie die Ausbilderinnen und Ausbilder haften nicht für Risiken, die im Falle der Teilnahme an einer Aus- und Fortbildungsmaßnahme, z.B. durch Nichteinhaltung von Schutz- und Hygienemaßnahmen in Bezug auf eine Erkrankung mit Covid-19 entstehen können.

Ergänzungen zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen 

Corona-Regelungen in der Saison 2021/2022 - Stand 04.10.2021

Der Bayerische Skiverband mit seinen regionalen Skiverbänden möchte allen Übungsleiterinnen und Übungsleitern sowie den möglichen Aspirantinnen und Aspiranten die Aus- und Fortbildung auf Schnee ermöglichen. Grundlage für alle von den Verbänden getroffenen Entscheidungen bilden immer die entsprechend gültigen Verordnungen und Regelungen der zuständigen Behörden in Bayern und am Ort der Lehrgangsmaßnahme.

Der BSV plant für die praktische Aus- und Fortbildung auf Schnee mit der 3G-Regel (Stand 30.09.2021). Teilnehmen können nur Personen, die

  • Geimpft (Seit der finalen Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein),
  • Getestet (Die Testart und die Gültigkeit des Testnachweises richtet sich nach den aktuell gültigen Verordnungen) oder
  • Genesen (Mit Nachweis über einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt)

sind. Alle Nachweise müssen, zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument, mitgeführt werden (elektronisch oder schriftlich). Die Nachweise von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden entsprechend der örtlichen Vorgaben überprüft. Sie sind auf Verlangen den Ausbilderinnen und Ausbildern vorzuzeigen.

Für die organisatorischen Rahmenbedingungen (z.B. Hotelbuchungen, gemeinsame An- und Abreise) sind der BSV und die jeweiligen, ausrichtenden regionalen Skiverbände zuständig. Für die Organisation und Durchführung der zur Verfügung gestellten Leistungen können die Skiverbände die 2G-Regel anwenden und die Leistungen nur geimpften und genesenen Personen anbieten. In diesem Falle müssen Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, die organisatorischen Rahmenbedingungen selbst herstellen, um an der praktischen Ausbildung teilnehmen zu können. Der SV Inngau wird nach Möglichkeit an der 3G-Regel festhalten.

Es gelten für alle Teilnehmenden die aktuellen und vor Ort gültigen Verhaltens- und Hygieneregeln, die Maskenpflicht, Mindestabstände und weiteren Regelungen. Weiteres können spezifizierte Hygienekonzepte des BSV, der regionalen Skiverbände sowie der Liftbetreiber und Beherbergungsbetriebe genauer festlegen. Die Hygienekonzepte werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit weiteren Informationen vor Lehrgangsbeginn zur Verfügung gestellt. Alle den BSV betreffenden Regelungen sind weiterhin im Internet unter www.bsv-ski.de/coronavirus zu finden.

Um das Aufeinandertreffen von zu vielen Personen gleichzeitig zu verhindern, wird das Programm der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Teilnahmebedingungen, der Hygienekonzepte oder durch die Lehrgangsleiterinnen und Lehrgangsleiter an alle Teilnehmenden weitergegeben. Kurzfristige Änderungen können sich aufgrund der dynamischen Situation in der Pandemie ergeben. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind daher aufgefordert, sich im Vorfeld der Maßnahmen über die Regelungen zu informieren.

Eine Teilnahme für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Ausbilderinnen und Ausbilder ist grundsätzlich nur bei Zustimmung und Einhaltung der in den Teilnahmebedingungen und den Hygienekonzepten getroffenen Richtlinien möglich.

Eine Anreise bei Anzeichen einer Infektion ist untersagt, beim Auftreten von Symptomen während einer Aus- oder Fortbildungsmaßnahme, ist die Fortsetzung der Teilnahme an der Maßnahme untersagt!

Die getroffenen Regelungen seitens des BSV und seiner regionalen Skiverbände werden von den ehrenamtlich tätigen Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Lehrgangsleiterinnen und Lehrgangsleitern auf deren Einhaltung kontrolliert. Die Nichtbeachtung kann zum Ausschluss von der Teilnahme an einer Aus- und Fortbildungsmaßnahme führen. In diesem Fall besteht seitens der ausgeschlossenen Teilnehmerin oder Teilnehmer kein Anspruch auf Rückerstattung oder Teil-Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen oder Zahlungsforderungen. Der BSV, die regionalen Skiverbände sowie die Ausbilderinnen und Ausbilder haften nicht für Risiken, die im Falle der Teilnahme an einer Aus- und Fortbildungsmaßnahme, z.B. durch Nichteinhaltung von Schutz- und Hygienemaßnahmen in Bezug auf eine Erkrankung mit Covid-19 entstehen können.

Ergänzungen zu Datensicherheit und Datenschutz               Corona-Regelungen in der Saison 2021/2022

Der Bayerische Skiverband e.V., als verantwortliche Stelle, erhebt, speichert, übermittelt und verändert zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Verbandes, speziell zur Organisation und Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, personenbezogene Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Lehrgangsmaßnahmen. In der Saison 2021/2022 umfassen die erhobenen, personenbezogenen Daten auch sehr sensible Bereiche wie die Nachweise einer Impfung, einer Testung oder einer Genesung in Zusammenhang mit Covid-19.

Eine Datenübermittlung an Dritte soweit diese nicht aufgrund gesetzlicher Anordnung und/oder aufgrund einer gesetzlichen Normierung wegen der Covid-19 Pandemie erfolgen muss, außerhalb der Verbände und des BLSV, DOSB und DSV, findet nicht statt.

Nach dem Abschluss einer Aus- oder Fortbildungsmaßnahme werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit ihre Speicherung nicht entsprechend organisatorischen oder sonstigen gesetzlichen Gründen vorgeschrieben ist.

Weiteres regelt die Datenschutzerklärung des Bayerischen Skiverbandes, welche unter
www.bsv-ski.de/datenschutz einsehbar ist.

Haftungsausschluss

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer nehmen auf eigenes Risiko an den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des BSV und seiner regionalen Skiverbände teil. Der BSV und seine regionalen Skiverbände haften nicht für Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Lehrgangsmaßnahme bzw. deren Durchführung stehen, soweit sie nicht vom BSV, dem regionalen Skiverband oder seinen Leistungserbringern (Ausbilderinnen & Ausbilder) verschuldet sind. Weiterhin haften der BSV und seine regionalen Skiverbände nur für die ordnungsgemäße Durchführung der Lehrgangsmaßnahme. Eine weitergehende Haftung des BSV oder des regionalen Skiverbandes findet nicht statt. Für den Versicherungsschutz sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verantwortlich.

Aktuelle Information zu den Lizenzverlängerungen Breitensport aufgrund der Corona-Pandemie - Stand 03.05.2021

Die nachfolgenden Regelungen sind gültig für alle Breitensport-Lizenzen (Trainer-C/B/A Breitensport). Die Regelungen beziehen sich sowohl auf die DSV-Card als auch auf die DOSB-Lizenz.
Übungsleiter, deren DSV-Cards im Juli 2020 abgelaufen sind bzw. DOSB-Lizenzen, die im Kalenderjahr 2020 abgelaufen sind und die keine Coronakulanzverlängerung (Beschluss 10.11.2020) wahrgenommen haben, werden hinsichtlich der Fortbildungspflicht mit den "Coronakulanzverlängerern" gleichgestellt. Eine ausgelaufene Lizenz im Kalenderjahr 2020 wird demnach gleichbehandelt, wie eine auslaufende Lizenz im Kalenderjahr 2021 (siehe nachfolgend).

Für die DSV-Cards, die im Juli 2021 ablaufen und DOSB-Lizenzen, die im Kalenderjahr 2021 ablaufen oder abgelaufen sind, kann ...
ENTWEDER
eine Coronakulanzverlängerung um 1 Jahr ohne Fortbildung erfolgen.

Das bedeutet:
- DSV-Card läuft 07/2021 aus -> Verlängerung ohne Fortbildung bis 07/2022
- DOSB-Lizenz abgelaufen 03/2021 -> Verlängerung ohne Fortbildung bis 12/2022
- DOSB-Lizenz läuft 12/2021 aus -> Verlängerung ohne Fortbildung bis 12/2022

Den Antrag zur Lizenzverlängerung findet Ihr hier: https://www.deutscherskiverband.de/ausbildung_dsv-card_lizenz_antrag_de.html 

Bei einer Corona-bedingten Verlängerung ohne Fortbildung im Feld letzte Fortbildung "Corona" angeben und als Datum 23.04.2021.
ODER
eine reguläre Verlängerung mit Besuch einer flexiblen Sommerfortbildung oder einer Fortbildung auf Schnee in der Saison 2021/2022 beim Landesskiverband oder DSV erfolgen. Fachfremde Fortbildungen weiterer Bildungsanbieter (z.B. Landessportbünde, weitere Spitzenfach- oder Landesfachverbänden, ...) werden nicht anerkannt.

Das bedeutet:
- Verlängerung der DSV-Card um 2 Jahre (bei 2-tägiger Fortbildung) bis 07/2024
- Verlängerung der DOSB-Lizenz um 2 (Trainer-A Breitensport) bzw. 4 (Trainer-C und Trainer-B Breitensport)
Jede/r Übungsleiter/in kann an Fortbildungsangeboten aller Landesskiverbände zur Lizenzverlängerung teilnehmen.
Für alle Übungsleiter, die sich in einer laufenden Ausbildung befinden:
Der Zeitraum für den Abschluss der Ausbildung wird um 1 weiteres Jahr ausgeweitet.

Das bedeutet:
- Ausbildungsbeginn im Herbst 2019 -> Ausbildungsabschluss spätestens im Herbst 2023

Für die ausgelaufenen DSV-Cards 07/2019 wird die Kulanzsaison um 1 weiteres Jahr verlängert, d.h. auslaufende DSV-Cards 07/2019 können...
ENTWEDER
- mit einer digitalen oder "kreativen" Fortbildung in der Saison 2020/2021 regulär verlängert werden
ODER
- mit einer zweitägigen disziplinspezifischen Fortbildung in 2021/2022 regulär verlängert werden.

BSV Rahmenhygienerichtlinien für Wettkämpfe und Lehrgänge

Der Bayerische Skiverband plant für die Saison 2020/2021 mit einem möglichst normalen Wettkampf- und Lehrgangsprogramm. Um die Vereine und regionalen Skiverbände bei der Erstellung von Hygienekonzepten und bei der Durchführung des Wettkampf- und Trainingsbetriebes zu unterstützen, wurden Rahmenhygienerichtlinien erarbeitet.

Mehr Infos...

Veröffentlicht: 28.08.2020 / BSV

 

DSV-Handlungsempfehlungen für Angebote in Vereinen und (DSV-)Skischulen

Zielstellung der Handlungsempfehlungen ist es, allen Akteuren im Schneesport gewisse
Richtlinien und Leitplanken aufzuzeigen, um auf nationale und regionale Entwicklungen
im Zuge der Pandemie angemessen reagieren zu können.

https://www.deutscherskiverband.de/detail_news_de,500,1369636,detail.html

Onlineanmeldung über Lehrgangsmanagement (siehe linksseitig):

Wichtiger Hinweis: 

Bei der Anmeldung muss zwingend die Email-Adresse des Teilnehmers angegeben werden, damit alle folgenden Emails inkl. Bestätigungslinks an die richtigen Personen gesendet werden. Die Zahlungsinformationen (IBAN) müssen nach der  Teilnahmebestätigung von den Teilnehmern selbst eingetragen werden.

aktuelle Termine aus den Bereichen

SVI-Geschäftsstelle

am Donnerstag, den 05.10.2023

ist die Geschäftsstelle geschlossen

SVI-Alpin

Gesamtausschreibungen 22/23

Sponsoren des Skiverband Inngau:

Hier finden Sie uns:

Skiverband Inngau
Rosenheimer Str. 2
83064 Raubling

Tel: +49 08035 5766+49 08035 5766

Kontakt

Rufen Sie einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

 

 

 

 

17.05.2018 - SVI

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