Eine ordnungsgemäße Durchführung von Skiwettkämpfen bedarf ausgebildeter Kampfrichter.
Voraussetzungen für einen Kampfrichter im BSV/DSV sind:
- Mindestalter für den Beginn der Ausbildung und auch zur Zulassung zur Kampfrichterprüfung ist 16 Jahre.
- Die Tätigkeit als Kampfrichter endet mit Erreichen der Altersgrenze, die in den Internationalen, bzw. in den Nationalen Regelwerken festgelegt ist.
- Eine Jurymitgliedschaft ist aus rechtlichen Gründen erst ab 18 Jahren zulässig.
- Mitgliedschaft in einem Sportverein, welcher dem DSV angehört, ist Voraussetzung.
- Die Meldungen der Interessenten sind an den zuständigen Kampfrichterreferenten des SV Inngau, Urs Liedl, zu richten. Hier erhalten Sie auch nähere
Information über Ausbildungsschulungen. Diese erfolgt nach den „Ausbildungsrichtlinien für Kampfrichter“ durch den jeweiligen Fachausschuss Kampfrichter des DSV. Ansprechpartner sind für den SV
Inngau die Kampfrichterreferenten der einzelnen Disziplinen.
Die Aufgaben des Kampfrichters sind:
- Dem Veranstalter zu helfen.
- Die Vorbereitungen und den Verlauf der Wettkämpfe zu kontrollieren.
- Den Verband zu vertreten.
Der Kampfrichter sollte:
- neutral und objektiv sein,
- loyal sein,
- entscheidungsfreudig sein,
- genaueste Regelkenntnisse haben und sie auch richtig auslegen und anwenden können,
- eine Persönlichkeit sein.